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AI-Act-Bußgelder: was dem Mittelstand wirklich droht

Von Franz Bauer · 13. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

„Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes" — die Bußgeld-Schlagzeile des EU AI Act klingt existenzbedrohend. Für den Mittelstand ist das Bild differenzierter: Es gibt drei Stufen, eine ausdrückliche KMU-Regel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was davon zählt wirklich?

Die drei Bußgeld-Stufen

VerstoßMaximales Bußgeld
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)35 Mio. € oder 7 % Weltumsatz
Verstoß gegen andere Pflichten (Hoch-Risiko, Transparenz)15 Mio. € oder 3 %
Falsche/unvollständige Angaben ggü. Behörden7,5 Mio. € oder 1 %

Es gilt jeweils der höhere der beiden Beträge. Quelle: EU AI Act, Art. 99.

Die KMU-Regel: der niedrigere Betrag

Der entscheidende Punkt für den Mittelstand: Für kleine und mittlere Unternehmen — inklusive Start-ups — gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte, nicht der höhere. Zudem müssen die Behörden die wirtschaftliche Tragfähigkeit von KMU berücksichtigen. Der Rahmen bleibt ernst, aber er ist nicht darauf ausgelegt, einen Mittelständler mit einer Konzernstrafe zu ruinieren.

Was real relevant ist

Die 35-Millionen-Stufe betrifft verbotene Systeme — die setzt kaum ein Mittelständler bewusst ein. Praktisch relevant ist die mittlere Stufe: fehlende Transparenz-Kennzeichnung, lückenhafte Dokumentation bei Hoch-Risiko-Systemen, keine menschliche Aufsicht. Durchgesetzt wird national — in Deutschland durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Und neben dem Bußgeld steht der Reputationsschaden, der oft schwerer wiegt.

Die günstigste Versicherung: wissen, was läuft

Fast alle vermeidbaren Verstöße haben dieselbe Wurzel — niemand wusste, dass ein bestimmtes KI-System überhaupt im Einsatz ist oder in welche Klasse es fällt. Der wirksamste Schutz ist deshalb unspektakulär: ein sauberes KI-Inventar und eine belastbare Einstufung. Genau das bereitet AI-Act-Radar vor.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

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