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Art. 50: KI-Inhalte und Chatbots richtig kennzeichnen
Von allen Pflichten des EU AI Act trifft eine die meisten Unternehmen — weil fast jeder einen Chatbot betreibt oder KI Inhalte erzeugen lässt: die Transparenzpflichten nach Art. 50. Und sie greifen als Erstes, ab dem 2. August 2026. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist meist überschaubar.
Wen trifft Art. 50?
Art. 50 betrifft die Klasse des „begrenzten Risikos" — Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Das ist der Bereich mit der größten Reichweite: Support-Chatbots, KI-Telefonassistenten, generative Text-, Bild- und Video-Tools. Nicht die volle Pflichtenlast der Hoch-Risiko-Systeme, aber eine klare Kennzeichnungspflicht.
Die vier Kennzeichnungspflichten
- Chatbots & KI-Interaktion: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen — es sei denn, es ist offensichtlich.
- KI-generierte Inhalte: Anbieter müssen Ausgaben (Audio, Bild, Video, Text) maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren.
- Deepfakes: Betreiber müssen offenlegen, dass ein Bild, Audio oder Video künstlich erzeugt oder verändert wurde.
- Emotionserkennung / biometrische Kategorisierung: betroffene Personen müssen informiert werden.
Die Fristen
| Pflicht | Ab |
|---|---|
| Offenlegung (Chatbot, Deepfake, Interaktion) | 2. August 2026 |
| Maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte | 2. Dezember 2026 |
Stand: 28. Juli 2026. Die Termine stehen fest: Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Art. 50 wurde ausdrücklich nicht verschoben. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Absatz 2 gilt für Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon im Verkehr waren, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
So setzen Sie es pragmatisch um
- Chatbot: ein klarer Hinweis zu Beginn — „Sie chatten mit einem KI-Assistenten" — genügt in der Regel.
- Generierte Inhalte: Kennzeichnung und, wo technisch möglich, maschinenlesbare Markierung aktivieren (viele Anbieter bieten das bereits).
- Deepfakes / synthetische Medien: sichtbaren Hinweis ergänzen, wo Sie solche Inhalte veröffentlichen.
- Überblick behalten: Welche Ihrer Systeme berühren Kunden? Diese Frage beantwortet Ihr KI-Inventar.
Welche Ihrer Anwendungen unter Art. 50 fallen und wo die Kennzeichnung fehlt, prüfen wir aus dem Inventar heraus mit — als Teil der Transparenz-Checks.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.
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