AI CostGuard

Blog

Art. 50: KI-Inhalte und Chatbots richtig kennzeichnen

Von Franz Bauer · 13. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Von allen Pflichten des EU AI Act trifft eine die meisten Unternehmen — weil fast jeder einen Chatbot betreibt oder KI Inhalte erzeugen lässt: die Transparenzpflichten nach Art. 50. Und sie greifen als Erstes, ab dem 2. August 2026. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist meist überschaubar.

Wen trifft Art. 50?

Art. 50 betrifft die Klasse des „begrenzten Risikos" — Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Das ist der Bereich mit der größten Reichweite: Support-Chatbots, KI-Telefonassistenten, generative Text-, Bild- und Video-Tools. Nicht die volle Pflichtenlast der Hoch-Risiko-Systeme, aber eine klare Kennzeichnungspflicht.

Die vier Kennzeichnungspflichten

Die Fristen

PflichtAb
Offenlegung (Chatbot, Deepfake, Interaktion)2. August 2026
Maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte2. Dezember 2026

Stand: Juli 2026. Termine vorbehaltlich der formalen Verabschiedung im EU-Amtsblatt.

So setzen Sie es pragmatisch um

Welche Ihrer Anwendungen unter Art. 50 fallen und wo die Kennzeichnung fehlt, prüft AI-Act-Radar aus dem Inventar heraus mit — als Teil der Transparenz-Checks.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

Wie viel steckt bei Ihnen drin?

Der kostenlose Rechner zeigt die Größenordnung in zwei Minuten — komplett im Browser, keine Daten an uns.

Kostenlos berechnenAudit anfragen