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EU AI Act: Was der Mittelstand jetzt tun muss
Die KI-Verordnung der EU — der EU AI Act — klingt nach einem Thema für Großkonzerne mit eigener Rechtsabteilung. Ist sie aber nicht. Sie gilt risikobasiert für alle, die KI anbieten oder einsetzen — auch für den Mittelstand. Und der erste Schritt ist unabhängig von Ihrer Branche derselbe: zu wissen, welche KI Sie überhaupt einsetzen.
Gilt das überhaupt für uns?
Ja. Der AI Act knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an das Risiko der jeweiligen KI-Anwendung. Ein 80-Personen-Betrieb, der einen KI-Chatbot im Kundenservice oder ein KI-Tool in der Bewerberauswahl nutzt, fällt genauso darunter wie ein Konzern. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Erleichterungen — etwa bei Gebühren und vereinfachter Dokumentation. Die Pflicht, die eigenen KI-Systeme zu kennen und einzustufen, entfällt dadurch aber nicht.
Die Fristen — und warum „2027" nicht „später" heißt
Die Pflichten greifen gestaffelt. Nach dem Digital Omnibus (Einigung Mai 2026) sind die Fristen für eigenständige Hoch-Risiko-Systeme nach hinten verschoben — die Transparenzpflichten bleiben aber bei August 2026:
| Frist | Gilt für |
|---|---|
| Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken (untersagt) |
| August 2025 | KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50) — Kennzeichnung von Chatbots & KI-Inhalten |
| 2. Dezember 2027 | Hoch-Risiko-Systeme (Annex III) — nach Digital Omnibus verschoben |
| 2. August 2028 | Hoch-Risiko in regulierten Produkten (Annex I) |
Stand: Juli 2026. Die verschobenen Hoch-Risiko-Fristen stehen unter dem Vorbehalt der formalen Verabschiedung im EU-Amtsblatt.
Klingt nach viel Zeit. Ist es nicht: Wer bis Dezember 2027 ein Hoch-Risiko-System dokumentieren muss, braucht vorher das Inventar, die Einstufung und die technische Dokumentation — und die Standards und Werkzeuge dafür entstehen gerade erst. Vorlauf ist hier kein Luxus, sondern Voraussetzung.
Die vier Risikoklassen in einem Satz
- Verboten: unannehmbares Risiko — z. B. Social Scoring, manipulative Systeme.
- Hoch-Risiko: volle Pflichten (Annex III/IV) — z. B. Bewerberauswahl, Kreditentscheidung, kritische Infrastruktur.
- Begrenztes Risiko: Transparenzpflicht (Art. 50) — z. B. Chatbots, generative KI: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren.
- Minimales Risiko: keine besonderen Pflichten — z. B. Spamfilter, Empfehlungen.
Der erste Schritt ist immer derselbe: ein KI-Inventar
Über die Hälfte der Organisationen hat heute kein KI-Inventar, und rund 40 % der Systeme lassen sich nicht sauber einer Risikoklasse zuordnen. Ohne ein Register aller eingesetzten und geplanten KI-Anwendungen — mit Zweck, Anbieter, Datenfluss und Verantwortlichem — lässt sich weder eine Risikoklasse begründen noch eine Dokumentation erstellen. Genau hier setzt AI-Act-Radar an: Inventar, Klassifizierungs-Vorschlag und ein auditfähiges Dokumentations-Gerüst — zugeschnitten auf 50–2.000-Mitarbeiter-Unternehmen statt auf Konzern-Plattformen.
Die gute Nachricht: Sie haben die halbe Arbeit vielleicht schon
Wer seine KI-Kosten ernsthaft analysiert, erfasst dabei ohnehin jede Anwendung mit Zweck, Anbieter und Datenfluss — das ist der Großteil eines AI-Act-Inventars. Dieselbe Bestandsaufnahme beantwortet zwei Fragen auf einmal: Rechnet sich unsere KI? und Ist unsere KI regelkonform dokumentiert? Ein Termin, eine Grundlage, zwei Ergebnisse.
Einen schnellen Überblick, wo Sie stehen, gibt der kostenlose AI-Act-Readiness-Check — zehn Fragen, sofortiges Ergebnis mit Ihren größten Lücken.
Was jetzt zu tun ist
- Inventarisieren: alle KI-Anwendungen erfassen — auch die „kleinen" Tools in einzelnen Abteilungen.
- Einstufen: jede Anwendung einer Risikoklasse zuordnen und die Zuordnung begründen.
- Transparenz prüfen: Wo interagieren Kunden mit KI oder sehen KI-generierte Inhalte? Diese Kennzeichnung greift bereits ab August 2026.
- Dokumentieren: für Hoch-Risiko-Systeme das Annex-IV-Gerüst vorbereiten — rechtzeitig vor der Frist.
- Abstimmen: die verbindliche Einstufung mit Ihrer Rechtsberatung bzw. einer benannten Stelle klären.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Einstufung Ihrer KI-Systeme erfolgt durch Ihre Rechtsberatung bzw. eine benannte Stelle. Stand: Juli 2026.
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