Vertrauen & Sicherheit
Vier Fragen, die man vor der Unterschrift stellt.
Sie geben ein Verzeichnis aus der Hand, das Sie über Jahre führen und einem Prüfer vorlegen müssen. Was dann zählt, sind nicht Funktionen, sondern Nachprüfbarkeit. Auf dieser Seite steht nichts, was nicht ohnehin schon gilt — jeder Punkt verweist auf eine Vertragsziffer, eine laufende Funktion oder eine öffentliche Seite.
Frage 1
Wie prüfen Sie — und was passiert, wenn Sie sich irren?
Ein Verzeichnis, das seine eigenen Fehler nicht zeigt, ist eine Meinung. Deshalb sind Fehler bei uns kein Ausnahmefall, für den es keine Regel gibt.
Eine rote Bewertung braucht einen Beleg beim Anbieter selbst
Wir sagen nur dann, dass eine Anforderung nicht erfüllt ist, wenn ein Primärbeleg auf der Domain des Anbieters das trägt. Fehlt er, bleibt die Ampel grau — nicht rot. „Nicht auffindbar“ ist bei uns sprachlich von „existiert nicht“ getrennt, und das ist kein Stilmittel: Der Unterschied entscheidet, ob eine Aussage zutrifft.
Prüfstände werden nie überschrieben
Jede neue Prüfung wird angefügt und verweist auf ihre Vorgängerin. Auf jeder Werkzeugseite steht der Abschnitt Änderungen am Prüfstand — öffentlich, mit Datum. Wer wissen will, ob wir uns schon einmal geirrt und korrigiert haben, muss uns nicht fragen.
Jeder Anbieter kann widersprechen — kostenfrei
Eine Korrektur mit Beleg einzureichen kostet nichts und setzt keine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Programm voraus. Die Antwort erfolgt innerhalb von 10 Werktagen. Die Aufnahme in das Verzeichnis ist und bleibt kostenfrei und von jeder Zahlung unabhängig.
Die Methode steht öffentlich
Welche Ampelstufe was bedeutet, welcher Grund wofür steht, wie beobachtet wird — alles nachzulesen, bevor Sie mit uns sprechen. Zur Methodik · Zum Verzeichnis
Frage 2
Wo liegen unsere Daten?
In der EU. Ohne Ausnahme für die Auftragsdaten
Anwendung und Datenbank laufen in einem Rechenzentrum in Helsinki (Finnland), der Versand von Benachrichtigungen in Deutschland. Die im Auftrag verarbeiteten Daten verlassen die Europäische Union nicht.
Keine Inhalte aus Ihren KI-Systemen
Weder Eingaben noch Ausgaben, weder Trainings- noch Nutzungsdaten. Erfasst werden ausschließlich Metadaten über die eingesetzten Systeme: Bezeichnung, Zweck, Tarifstufe, Größenordnung. So steht es im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 2.5 — ausdrücklich nicht Gegenstand der Verarbeitung.
Jeder Dienstleister ist benannt
Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist öffentlich, nicht nur vertraglich. Änderungen teilen wir mindestens vier Wochen vorher mit, mit Widerspruchsrecht — und die Frist ist im System hinterlegt, nicht nur im Text. Zur Liste
Technische Maßnahmen ausformuliert
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und die regelmäßige Überprüfung stehen nach Art. 32 DSGVO ausgeschrieben in Anlage B des Auftragsverarbeitungsvertrags — kein Verweis auf ein Merkblatt, sondern der Text selbst.
Frage 3
Kommen wir wieder heraus?
Das ist die Frage, die bei einem kleinen Anbieter zuerst gestellt wird — und die einzige, auf die eine Vorführung besser antwortet als ein Versprechen.
Ein Knopf, jederzeit, im Portal
Unter Daten mitnehmen erzeugt das Portal ein Archiv mit allem, was wir in Ihrem Auftrag führen: KI-Inventar, Risiko-Einordnungen mit Begründung, Maßnahmen, Schulungsnachweise nach Art. 4 KI-VO, Änderungsmeldungen samt Ihren Entscheidungen, Rückfragen mit Eingangs- und Antwortzeitpunkt, Merkliste, Zugänge und das vollständige Änderungsprotokoll — als CSV für Excel und als JSON für die Weiterverarbeitung. Dazu die freigegebenen Quartalsnachweise als PDF.
Eine beiliegende LIESMICH benennt jede Datei — und führt auf, was nicht enthalten ist und warum. Der Auftragsverarbeitungsvertrag sieht die Rückgabe für den Fall der Beendigung vor (Ziffer 10.2). Wir warten damit nicht bis zum Vertragsende: Einen Ausgang, den man erst am Ende findet, kann man vorher nicht prüfen.
Danach wird gelöscht, mit Fristen statt Zusagen: Herausgabe binnen 30 Tagen nach Vertragsende, Löschung binnen weiterer 30 Tage, Sicherungskopien längstens nach 90 Tagen überschrieben. Bestätigung in Textform auf Anforderung.
Frage 4
Woran können wir Sie messen?
Fristen werden gemessen, nicht behauptet
Support-Reaktion innerhalb eines Werktages. Antwort auf eine Rückfrage zur Einordnung binnen 10 Werktagen. Quartalsnachweis binnen 10 Werktagen nach Quartalsende. Einspruch eines Anbieters binnen 10 Werktagen. Wechsel eines Dienstleisters mit vier Wochen Vorlauf. Jede dieser Fristen hat im System einen Anfang und ein Ende — eine Frist, die nur im Vertrag steht, kann man nicht verletzen und nicht einhalten.
Der Nachweis trägt eine Prüfsumme über die Sachlage
Nicht über die Datei. Zwei Nachweise mit derselben Prüfsumme beruhen auf derselben Datenlage, auch wenn sie an verschiedenen Tagen erzeugt wurden. So lässt sich unterscheiden, ob sich etwas geändert hat — oder nur das Dokument neu entstanden ist. Musternachweis ansehen (PDF)
Jeder Nachweis ist namentlich freigegeben
Kein Dokument verlässt das Haus, weil ein Programm es erzeugt hat. Ein Nachweis entsteht als Entwurf und wird von einer benannten Person freigegeben; im Dokument steht, von wem und wann.
Verfügbarkeit: gemessen und ausgewiesen
Angestrebt sind 99 % im Monatsmittel. Diese Zahl messen wir seit dem 28.07.2026 laufend und weisen sie im Portal aus — jede Prüfung zählt, auch die erfolgreiche, denn ohne Nenner gibt es keinen Anteil. Zugesagt ist sie nicht; sie steht als Ziel in den Bedingungen, und wir halten uns nicht für größer, als wir sind.
Und ehrlicherweise
Was wir nicht sind.
Eine Vertrauensseite, die nur Stärken aufzählt, ist Werbung. Diese vier Punkte gehören dazu, weil sie Ihre Entscheidung beeinflussen.
Keine Rechtsberatung
Der Betreiber ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, kein Rechtsanwalt. Wir ordnen ein, weisen auf Pflichten hin und liefern Formulierungsvorschläge. Die rechtsverbindliche Bewertung bleibt Ihrer Rechtsberatung vorbehalten — das steht auch so in den Bedingungen.
Ein Einzelunternehmen
Kein Konzern, keine Rufbereitschaft rund um die Uhr. Was das für Sie praktisch bedeutet, steht oben unter Frage 3: Sie können Ihre Daten jederzeit vollständig mitnehmen, ohne uns zu fragen und ohne auf eine Antwort zu warten.
Keine Preisverhandlung mit Anbietern
Ein Anbieter kann sich ein geprüftes Profil und ein Einspruchsrecht mit Belegprüfung erwerben — nicht eine bestimmte Bewertung. Die Aufnahme ins Verzeichnis ist kostenfrei und von jeder Zahlung unabhängig. Wer zahlt, bekommt Verfahren, nicht Ergebnis.
Kein Ersatz für Ihre eigene Prüfung
Die Angaben im Verzeichnis beruhen auf öffentlich belegbaren Quellen zum jeweiligen Prüfdatum. Sie ersetzen nicht die Prüfung Ihres konkreten Vertrags mit dem Anbieter — Ihr Tarif kann andere Bedingungen haben als der öffentlich dokumentierte.
Sehen Sie es sich an, bevor Sie mit uns sprechen.
Das Verzeichnis ist offen, die Methodik steht öffentlich, und der Musternachweis zeigt genau das Dokument, das Sie am Ende bekommen.