AI CostGuard

KI-Radar › Methodik

Wie wir prüfen

Diese Seite sagt, woran Sie uns messen können — einschließlich der Stellen, an denen wir nichts wissen.

Der Maßstab

Muss ein Kunde mit Sitz in der EU etwas tun, damit die Aussage zutrifft? Nein → grün. Ja → gelb.

Etwas tun heißt: eine Region wählen, einen Tarif zubuchen, einen Schalter umlegen, widersprechen, nachfragen. Eine Bedingung, die sich aus dem Sitz in der EU von selbst ergibt, ist keine Einschränkung. Nach dieser Regel wird seit dem 31.07.2026 jede Ampel gesetzt — und Sie können jede einzelne dagegen halten.

StufeBedeutung
belegt erfülltTrifft für einen Kunden mit Sitz in der EU zu, ohne dass er dafür etwas tun muss — belegt auf einer Quelle des Anbieters.
teilweise / an Bedingungen geknüpftTrifft nur zu, wenn der Kunde etwas dafür tut — die Region wählen, den Enterprise-Tarif zubuchen, selbst hosten, einen Schalter umlegen, widersprechen. Oder es trifft nur für einen Teil des Produkts zu, oder die Quelle ist mehrdeutig.
belegt nicht erfülltDie Quelle des Anbieters sagt das Gegenteil. Ein positiver Beleg des Nein — nicht das Ausbleiben eines Fundes.
ungeprüftNicht geprüft, oder keine Quelle des Anbieters gefunden. Alles Nichtgefundene steht hier.

Welche Quellen zählen

Belegt wird ausschließlich mit Unterlagen des Anbieters selbst: Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung, Unterauftragnehmer-Liste, Zertifikatsnachweis, Vertrauensportal. 621 solcher Adressen sind hinterlegt; 7057 Abzüge liegen im Archiv, jeder mit Datum.

Was nicht als Beleg gilt: Vergleichsportale, Drittverzeichnisse, Testberichte und Selbstauskünfte in fremden Datenbanken. Nicht weil sie falsch sein müssten — sondern weil wir nicht prüfen können, worauf sie sich stützen. Zweimal war das der Grund, einen bereits veröffentlichten Eintrag zurückzunehmen. Nennt nur eine fremde Quelle das Merkmal, bleibt es grau, und der Grund dafür steht am Eintrag.

Warum ein Merkmal grau bleibt

Grau ist kein Fehlerzustand, sondern eine Auskunft — und zwar eine von zwei verschiedenen. Von 466 offenen Merkmalen liegen 370 beim Anbieter und 96 bei uns. Das erste ist ein Befund über ihn, das zweite eine Zusage von uns.

GrundWessen SeiteMerkmale
Der Anbieter macht hierzu keine Aussage. Wir haben die hinterlegten Quellen gelesen und nichts dazu gefunden.Offen beim Anbieter328
Die Quelle liefert beim Abruf keinen auswertbaren Text.Offen bei uns88
Es wurde keine überprüfbare Fundstelle gefunden.Offen beim Anbieter40
Dieses Merkmal wurde noch nicht geprüft.Offen bei uns7
Der Anbieter äußert sich, aber nicht eindeutig genug für eine Bewertung.Offen beim Anbieter1
Es wurde nur eine fremde Quelle gefunden. Für eine Bewertung braucht es eine Angabe des Anbieters selbst.Offen bei uns1
Die Angaben des Anbieters widersprechen sich.Offen beim Anbieter1
Die Anbieterquelle ist derzeit technisch nicht abrufbar.Offen bei uns
Die gefundene Aussage ist veraltet und wurde nicht bestätigt.Offen beim Anbieter
Eine Prüfung von Hand ist erforderlich.Offen bei uns

Aus einem Schweigen wird nie eine rote Bewertung. „Nicht auffindbar" heißt nicht „existiert nicht", und eine maschinell gesetzte negative Behauptung über ein benanntes Unternehmen ist der Fall, für den § 824 BGB gemacht ist.

Was eine rote Bewertung braucht

Rot ist die einzige Stufe, die eine negative Tatsachenbehauptung über ein benanntes Unternehmen öffentlich macht. Sie wird nur gesetzt, wenn beides vorliegt: ein Beleg auf der Domain des Anbieters, in dem er die Sache selbst sagt — und die Freigabe eines Datenschutzbeauftragten, die mit Namen und Datum am Prüfstand festgehalten wird. Zurzeit tragen 15 veröffentlichte Prüfstände eine rote Bewertung; ohne Freigabe ist es keiner.

Was wir nicht wissen

Ein Prüfdatum liest sich wie die Zusage, dass wir es merken, wenn sich etwas ändert. Bei 30 von 265 Werkzeugen stimmt das nicht.

Lage der Quellemerken wir eine Änderung? Werkzeuge
Wird automatisch überwacht.ja235
Wird von Hand geprüft.ja
Die Seite entsteht erst im Browser; der Abruf liefert kaum Text. Änderungen fallen nicht zuverlässig auf.nein1
Der Anbieter weist automatisierte Abrufe ab.nein5
Die Quelle ist nur nach Anmeldung zugänglich.nein
Der Abruf schlägt seit mehreren Läufen fehl.nein
Die Adresse ist nicht mehr erreichbar.nein
Die Überwachung ist ausgesetzt.nein
Für dieses Werkzeug ist keine Anbieterquelle hinterlegt.nein24

Dazu kommt, was sich grundsätzlich nicht messen lässt: ob ein Anbieter das tut, was in seinen Unterlagen steht. Wir prüfen Dokumente, nicht Rechenzentren. Und die Einordnung nach der KI-Verordnung beschreibt die typische Nutzung — die verbindliche Klasse hängt von Ihrem Einsatzzweck ab.

Wenn wir uns irren

Dann korrigieren wir es mit Änderungsvermerk und neuem Prüfdatum, und der alte Stand bleibt in der Historie stehen. Eine Korrektur mit Beleg kostet nichts und braucht kein Konto — jede Detailseite hat den Weg dazu. Anbieter können eine Prüfung beauftragen, niemals ein Ergebnis: Ein Teilnehmer am Anbieterprogramm kann nach der Prüfung schlechter dastehen als vorher.

Prüfen Sie uns nach

Jeder Eintrag führt seine Quellen mit Abrufdatum, den Grund für jedes offene Merkmal und die Änderungen an seinem Prüfstand.

© 2026 AI CostGuard · IT Consulting Franz Bauer · KI-Radar (Beta)Methodik · Impressum · Datenschutz