Wie wir prüfen
Diese Seite sagt, woran Sie uns messen können — einschließlich der Stellen, an denen wir nichts wissen.
Der Maßstab
Muss ein Kunde mit Sitz in der EU etwas tun, damit die Aussage zutrifft? Nein → grün. Ja → gelb.
Etwas tun heißt: eine Region wählen, einen Tarif zubuchen, einen Schalter umlegen, widersprechen, nachfragen. Eine Bedingung, die sich aus dem Sitz in der EU von selbst ergibt, ist keine Einschränkung. Nach dieser Regel wird seit dem 31.07.2026 jede Ampel gesetzt — und Sie können jede einzelne dagegen halten.
| Stufe | Bedeutung |
|---|---|
| belegt erfüllt | Trifft für einen Kunden mit Sitz in der EU zu, ohne dass er dafür etwas tun muss — belegt auf einer Quelle des Anbieters. |
| teilweise / an Bedingungen geknüpft | Trifft nur zu, wenn der Kunde etwas dafür tut — die Region wählen, den Enterprise-Tarif zubuchen, selbst hosten, einen Schalter umlegen, widersprechen. Oder es trifft nur für einen Teil des Produkts zu, oder die Quelle ist mehrdeutig. |
| belegt nicht erfüllt | Die Quelle des Anbieters sagt das Gegenteil. Ein positiver Beleg des Nein — nicht das Ausbleiben eines Fundes. |
| ungeprüft | Nicht geprüft, oder keine Quelle des Anbieters gefunden. Alles Nichtgefundene steht hier. |
Welche Quellen zählen
Belegt wird ausschließlich mit Unterlagen des Anbieters selbst: Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung, Unterauftragnehmer-Liste, Zertifikatsnachweis, Vertrauensportal. 621 solcher Adressen sind hinterlegt; 7057 Abzüge liegen im Archiv, jeder mit Datum.
Warum ein Merkmal grau bleibt
Grau ist kein Fehlerzustand, sondern eine Auskunft — und zwar eine von zwei verschiedenen. Von 466 offenen Merkmalen liegen 370 beim Anbieter und 96 bei uns. Das erste ist ein Befund über ihn, das zweite eine Zusage von uns.
| Grund | Wessen Seite | Merkmale |
|---|---|---|
| Der Anbieter macht hierzu keine Aussage. Wir haben die hinterlegten Quellen gelesen und nichts dazu gefunden. | Offen beim Anbieter | 328 |
| Die Quelle liefert beim Abruf keinen auswertbaren Text. | Offen bei uns | 88 |
| Es wurde keine überprüfbare Fundstelle gefunden. | Offen beim Anbieter | 40 |
| Dieses Merkmal wurde noch nicht geprüft. | Offen bei uns | 7 |
| Der Anbieter äußert sich, aber nicht eindeutig genug für eine Bewertung. | Offen beim Anbieter | 1 |
| Es wurde nur eine fremde Quelle gefunden. Für eine Bewertung braucht es eine Angabe des Anbieters selbst. | Offen bei uns | 1 |
| Die Angaben des Anbieters widersprechen sich. | Offen beim Anbieter | 1 |
| Die Anbieterquelle ist derzeit technisch nicht abrufbar. | Offen bei uns | — |
| Die gefundene Aussage ist veraltet und wurde nicht bestätigt. | Offen beim Anbieter | — |
| Eine Prüfung von Hand ist erforderlich. | Offen bei uns | — |
Aus einem Schweigen wird nie eine rote Bewertung. „Nicht auffindbar" heißt nicht „existiert nicht", und eine maschinell gesetzte negative Behauptung über ein benanntes Unternehmen ist der Fall, für den § 824 BGB gemacht ist.
Was eine rote Bewertung braucht
Rot ist die einzige Stufe, die eine negative Tatsachenbehauptung über ein benanntes Unternehmen öffentlich macht. Sie wird nur gesetzt, wenn beides vorliegt: ein Beleg auf der Domain des Anbieters, in dem er die Sache selbst sagt — und die Freigabe eines Datenschutzbeauftragten, die mit Namen und Datum am Prüfstand festgehalten wird. Zurzeit tragen 15 veröffentlichte Prüfstände eine rote Bewertung; ohne Freigabe ist es keiner.
Was wir nicht wissen
Ein Prüfdatum liest sich wie die Zusage, dass wir es merken, wenn sich etwas ändert. Bei 30 von 265 Werkzeugen stimmt das nicht.
| Lage der Quelle | merken wir eine Änderung? | Werkzeuge |
|---|---|---|
| Wird automatisch überwacht. | ja | 235 |
| Wird von Hand geprüft. | ja | — |
| Die Seite entsteht erst im Browser; der Abruf liefert kaum Text. Änderungen fallen nicht zuverlässig auf. | nein | 1 |
| Der Anbieter weist automatisierte Abrufe ab. | nein | 5 |
| Die Quelle ist nur nach Anmeldung zugänglich. | nein | — |
| Der Abruf schlägt seit mehreren Läufen fehl. | nein | — |
| Die Adresse ist nicht mehr erreichbar. | nein | — |
| Die Überwachung ist ausgesetzt. | nein | — |
| Für dieses Werkzeug ist keine Anbieterquelle hinterlegt. | nein | 24 |
Dazu kommt, was sich grundsätzlich nicht messen lässt: ob ein Anbieter das tut, was in seinen Unterlagen steht. Wir prüfen Dokumente, nicht Rechenzentren. Und die Einordnung nach der KI-Verordnung beschreibt die typische Nutzung — die verbindliche Klasse hängt von Ihrem Einsatzzweck ab.
Wenn wir uns irren
Dann korrigieren wir es mit Änderungsvermerk und neuem Prüfdatum, und der alte Stand bleibt in der Historie stehen. Eine Korrektur mit Beleg kostet nichts und braucht kein Konto — jede Detailseite hat den Weg dazu. Anbieter können eine Prüfung beauftragen, niemals ein Ergebnis: Ein Teilnehmer am Anbieterprogramm kann nach der Prüfung schlechter dastehen als vorher.
Prüfen Sie uns nach
Jeder Eintrag führt seine Quellen mit Abrufdatum, den Grund für jedes offene Merkmal und die Änderungen an seinem Prüfstand.