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Llama

Meta Platforms, Inc., USA

USA Entwickler & MLOps recherchiert · 01.08.2026

Prüfergebnis im Detail

MerkmalBefund
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)Am 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.Bewertung: ungeprüftOffen bei uns
Hosting-Region (Verarbeitungsort)Am 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.Bewertung: ungeprüftOffen bei uns
Kein Training auf KundendatenAm 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.Bewertung: ungeprüftOffen bei uns
ZertifizierungenAm 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.Bewertung: ungeprüftOffen bei uns
Sub-Prozessorenungeprüft
EU-AI-Act-Einordnungungeprüft
Wie diese Bewertung zu lesen ist

Aus wessen Sicht

Bewertet wird aus der Sicht eines in der EU ansässigen Kunden, der das Werkzeug so einsetzt, wie es vorgesehen ist. Die Frage lautet: Muss dieser Kunde etwas tun, damit die Behauptung zutrifft — eine Region wählen, einen Tarif zubuchen, einen Schalter umlegen, widersprechen? Nein heißt 🟢, ja heißt 🟡. Eine Bedingung, die sich aus dem Sitz in der EU von selbst ergibt, ist keine Einschränkung.

Was die vier Stufen bedeuten

🟢 belegt erfülltTrifft für einen Kunden mit Sitz in der EU zu, ohne dass er dafür etwas tun muss — belegt auf einer Quelle des Anbieters.
🟡 teilweise / an Bedingungen geknüpftTrifft nur zu, wenn der Kunde etwas dafür tut — die Region wählen, den Enterprise-Tarif zubuchen, selbst hosten, einen Schalter umlegen, widersprechen. Oder es trifft nur für einen Teil des Produkts zu, oder die Quelle ist mehrdeutig.
🔴 belegt nicht erfülltDie Quelle des Anbieters sagt das Gegenteil. Ein positiver Beleg des Nein — nicht das Ausbleiben eines Fundes.
⚪ ungeprüftNicht geprüft, oder keine Quelle des Anbieters gefunden. Alles Nichtgefundene steht hier.

Was jede Ampel behauptet

Auftragsverarbeitungsvertrag„Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.“
Verarbeitungsort„Die Verarbeitung findet in der EU oder im EWR statt.“
Training auf Eingaben„Eingaben werden nicht zum Training von Modellen verwendet.“
Zertifizierungen„Einschlägige, gültige Zertifizierungen oder Testate liegen vor.“

Die Ampel bewertet die Aussage, nicht die Rechtmäßigkeit. Eine Übermittlung in ein Drittland nach Art. 46 DSGVO ist erlaubt — sie macht die Behauptung „Verarbeitung in der EU“ trotzdem nur teilweise wahr.

Warum ein Merkmal grau bleibt

Offen beim Anbieter — wir haben die hinterlegten Quellen gelesen und dort keine oder keine eindeutige Aussage gefunden. Das ist keine Aussage darüber, dass es die Sache nicht gibt; sie steht nur nicht öffentlich belegbar da.

Offen bei uns — die Angabe fehlt aus einem Grund auf unserer Seite: noch nicht geprüft, Quelle nicht abrufbar, nur eine fremde Quelle gefunden. Das ist eine Lücke, die wir schließen.

Häufige Fragen zu Llama

Bietet Llama einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO?Am 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.
Wo werden die Daten von Llama verarbeitet?Am 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.
Nutzt Llama Kundendaten für das Training von KI-Modellen?Am 01.08.2026 aufgenommen. An den üblichen Fundorten (privacy, dpa, trust, security, legal, subprocessors, datenschutz) lieferte keine Adresse auswertbaren Text; es ist deshalb keine Quelle hinterlegt.
Wie ist Llama nach dem EU AI Act einzuordnen?Nicht geprüft.

Änderungen am Prüfstand

VeröffentlichtÄnderung
2026-08-02geprüft 2026-08-01Erster veröffentlichter Prüfstand

Jeder Stand bleibt erhalten; ein neuer ersetzt den alten, löscht ihn aber nicht. Veröffentlichungs- und Prüfdatum können auseinanderfallen — betrifft eine Änderung die Bewertung eines Anbieters im Anbieterprogramm, wird sie erst nach Ablauf der Stellungnahmefrist veröffentlicht.

Quellen: keine hinterlegt
Prüfstand: recherchiert · Stand 01.08.2026
Beobachtung: Für dieses Werkzeug ist keine Anbieterquelle hinterlegt. Änderungen fallen hier nicht automatisch auf; dieser Eintrag wird von Hand nachgezogen.
Angaben beruhen ausschließlich auf öffentlich belegbaren Quellen des Anbieters und gelten zum Prüfdatum. Eine Gewähr für Unverändertheit zwischen zwei Prüfdaten wird nicht übernommen. Keine Rechtsberatung. Korrektur melden
Sie vertreten Llama? Eine Korrektur mit Beleg kostet nichts — hier belegen, ohne Konto. Wer den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden will, findet die Bedingungen im Anbieterprogramm.

Setzen Sie Llama bereits ein?

Dann gehört das Werkzeug in Ihr KI-Inventar nach EU AI Act — mit Zweck, Verantwortlichem, Risikoklasse und Nachweis. Und Sie sollten erfahren, wenn Llama eine dieser Angaben ändert.

Beobachten ist dauerhaft kostenfrei: Watchlist und Meldung bei jeder belegten Änderung. Das gepflegte Register mit Quartalsnachweis gibt es ab 249 € netto/Monat — oder einmalig als KI-Inventar Kompakt.

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