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lexoffice KI

Lexware GmbH & Co. KG

EU Finanzen & Buchhaltung recherchiert · 01.08.2026

Prüfergebnis im Detail

MerkmalBefund
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist geschlossen, und die Datenschutzerklärung sagt das ausdrücklich: „Der Kunde und wir haben hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, der uns als Auftragsverarbeiter verpflichtet, Ihre Daten zu schützen, sie ausschließlich für die Nutzung der Softwaremodule und im Rahmen der Rechtsgrundlagen zu verarbeiten und sie insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder für sonstige Zwecke zu verwenden.“ Ein Kunde mit Sitz in der EU muss dafür nichts tun. (Quelle: https://datenschutz.lexware.de/lexware-office, abgerufen 01.08.2026 · Archivstand von Hand gelesen)Bewertung: belegt erfüllt
Hosting-Region (Verarbeitungsort)Zum Ort der Verarbeitung trifft der Anbieter keine Aussage. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler. Festgehalten ist dagegen, DASS Übermittlungen in Drittländer stattfinden: „Wir übermitteln Ihre Daten an Empfänger in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (einschließlich den USA)“ — abgesichert über einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO oder, wo ein solcher fehlt, über Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DSGVO. Das betrifft Empfänger, nicht den Betriebsort der Anwendung; wo diese läuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.Bewertung: ungeprüft
Kein Training auf KundendatenOb Kundendaten zum Training von Modellen verwendet werden, sagen die Unterlagen nicht. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler. Erwähnt ist künstliche Intelligenz an einer einzigen Stelle, und zwar für die Beantwortung von E-Mails im Kundendienst: Sie wird von Intercom betrieben, auf Grundlage berechtigter Interessen. Das ist eine Aussage über den Support, nicht über die KI-Funktionen im Produkt.Bewertung: ungeprüft
ZertifizierungenIn keiner der abgerufenen Anbieterquellen wird eine Zertifizierung oder ein Testat genannt. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler.Bewertung: ungeprüft
Sub-ProzessorenEine Aufstellung der Unterauftragnehmer ist in den abgerufenen Unterlagen nicht enthalten. Die Datenschutzerklärung nennt einzelne Dienstleister im jeweiligen Zusammenhang — etwa Intercom für den Kundendienst und Nect für die Identitätsprüfung —, aber keine Liste im Sinne von Art. 28 Abs. 2 DSGVO.
EU-AI-Act-Einordnungungeprüft
Wie diese Bewertung zu lesen ist

Aus wessen Sicht

Bewertet wird aus der Sicht eines in der EU ansässigen Kunden, der das Werkzeug so einsetzt, wie es vorgesehen ist. Die Frage lautet: Muss dieser Kunde etwas tun, damit die Behauptung zutrifft — eine Region wählen, einen Tarif zubuchen, einen Schalter umlegen, widersprechen? Nein heißt 🟢, ja heißt 🟡. Eine Bedingung, die sich aus dem Sitz in der EU von selbst ergibt, ist keine Einschränkung.

Was die vier Stufen bedeuten

🟢 belegt erfülltTrifft für einen Kunden mit Sitz in der EU zu, ohne dass er dafür etwas tun muss — belegt auf einer Quelle des Anbieters.
🟡 teilweise / an Bedingungen geknüpftTrifft nur zu, wenn der Kunde etwas dafür tut — die Region wählen, den Enterprise-Tarif zubuchen, selbst hosten, einen Schalter umlegen, widersprechen. Oder es trifft nur für einen Teil des Produkts zu, oder die Quelle ist mehrdeutig.
🔴 belegt nicht erfülltDie Quelle des Anbieters sagt das Gegenteil. Ein positiver Beleg des Nein — nicht das Ausbleiben eines Fundes.
⚪ ungeprüftNicht geprüft, oder keine Quelle des Anbieters gefunden. Alles Nichtgefundene steht hier.

Was jede Ampel behauptet

Auftragsverarbeitungsvertrag„Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.“
Verarbeitungsort„Die Verarbeitung findet in der EU oder im EWR statt.“
Training auf Eingaben„Eingaben werden nicht zum Training von Modellen verwendet.“
Zertifizierungen„Einschlägige, gültige Zertifizierungen oder Testate liegen vor.“

Die Ampel bewertet die Aussage, nicht die Rechtmäßigkeit. Eine Übermittlung in ein Drittland nach Art. 46 DSGVO ist erlaubt — sie macht die Behauptung „Verarbeitung in der EU“ trotzdem nur teilweise wahr.

Häufige Fragen zu lexoffice KI

Bietet lexoffice KI einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO?Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist geschlossen, und die Datenschutzerklärung sagt das ausdrücklich: „Der Kunde und wir haben hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, der uns als Auftragsverarbeiter verpflichtet, Ihre Daten zu schützen, sie ausschließlich für die Nutzung der Softwaremodule und im Rahmen der Rechtsgrundlagen zu verarbeiten und sie insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder für sonstige Zwecke zu verwenden.“ Ein Kunde mit Sitz in der EU muss dafür nichts tun. (Quelle: https://datenschutz.lexware.de/lexware-office, abgerufen 01.08.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
Wo werden die Daten von lexoffice KI verarbeitet?Zum Ort der Verarbeitung trifft der Anbieter keine Aussage. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler. Festgehalten ist dagegen, DASS Übermittlungen in Drittländer stattfinden: „Wir übermitteln Ihre Daten an Empfänger in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (einschließlich den USA)“ — abgesichert über einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO oder, wo ein solcher fehlt, über Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DSGVO. Das betrifft Empfänger, nicht den Betriebsort der Anwendung; wo diese läuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Nutzt lexoffice KI Kundendaten für das Training von KI-Modellen?Ob Kundendaten zum Training von Modellen verwendet werden, sagen die Unterlagen nicht. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler. Erwähnt ist künstliche Intelligenz an einer einzigen Stelle, und zwar für die Beantwortung von E-Mails im Kundendienst: Sie wird von Intercom betrieben, auf Grundlage berechtigter Interessen. Das ist eine Aussage über den Support, nicht über die KI-Funktionen im Produkt.
Wie ist lexoffice KI nach dem EU AI Act einzuordnen?Nicht geprüft.

Änderungen am Prüfstand

VeröffentlichtÄnderung
2026-08-01geprüft 2026-08-01Erster veröffentlichter Prüfstand

Jeder Stand bleibt erhalten; ein neuer ersetzt den alten, löscht ihn aber nicht. Veröffentlichungs- und Prüfdatum können auseinanderfallen — betrifft eine Änderung die Bewertung eines Anbieters im Anbieterprogramm, wird sie erst nach Ablauf der Stellungnahmefrist veröffentlicht.

Quellen: https://datenschutz.lexware.de/lexware-office · https://datenschutz.lexware.de/allgemein
Prüfstand: recherchiert · Stand 01.08.2026
Angaben beruhen ausschließlich auf öffentlich belegbaren Quellen des Anbieters und gelten zum Prüfdatum. Eine Gewähr für Unverändertheit zwischen zwei Prüfdaten wird nicht übernommen. Keine Rechtsberatung. Korrektur melden
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