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KI-Radar › Souveräne EU-Infrastruktur

T-Systems Sovereign AI

T-Systems / Deutsche Telekom, Frankfurt (DE)

Deutschland Souveräne EU-Infrastruktur geprüft · 25.07.2026

KI-Dienste auf souveräner deutscher Infrastruktur (Open Telekom Cloud).

Prüfergebnis im Detail

MerkmalBefund
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)deutscher Anbieter (T-Systems / Deutsche Telekom) — AVV Teil des VertragswerksBewertung: belegt erfüllt
Hosting-RegionDeutschland — Open Telekom Cloud mit Twin-Core-Setup Magdeburg/Biere (Sachsen-Anhalt)Bewertung: belegt erfüllt
Kein Training auf Kundendatenungeprüft — plattformabhängigBewertung: ungeprüft
ZertifizierungenISO 27001 + **BSI C5:2020 Typ II** (Open Telekom Cloud)Bewertung: belegt erfüllt
Sub-Prozessoreneigene Infrastruktur
EU-AI-Act-EinordnungInfrastruktur-Ebene: Die Risikoklasse entsteht durch IHRE Anwendung, nicht durch die Plattform. Kategorie-Kriterium ist die CLOUD-Act-Immunität — kein US-Mutterkonzern, daher kein Zugriffsanspruch US-amerikanischer Behörden, unabhängig vom Serverstandort.

Häufige Fragen zu T-Systems Sovereign AI

Bietet T-Systems Sovereign AI einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO?deutscher Anbieter (T-Systems / Deutsche Telekom) — AVV Teil des Vertragswerks
Wo werden die Daten von T-Systems Sovereign AI verarbeitet?Deutschland — Open Telekom Cloud mit Twin-Core-Setup Magdeburg/Biere (Sachsen-Anhalt)
Nutzt T-Systems Sovereign AI Kundendaten für das Training von KI-Modellen?ungeprüft — plattformabhängig
Wie ist T-Systems Sovereign AI nach dem EU AI Act einzuordnen?Infrastruktur-Ebene: Die Risikoklasse entsteht durch IHRE Anwendung, nicht durch die Plattform. Kategorie-Kriterium ist die CLOUD-Act-Immunität — kein US-Mutterkonzern, daher kein Zugriffsanspruch US-amerikanischer Behörden, unabhängig vom Serverstandort.
Quellen: telekom-Infrastrukturangaben (u. a. über VITAS-Dokumentation belegt) — anbietereigene Primärquelle nachziehen
Prüfstand: geprüft · Stand 25.07.2026
Angaben beruhen ausschließlich auf öffentlich belegbaren Quellen des Anbieters und gelten zum Prüfdatum. Eine Gewähr für Unverändertheit zwischen zwei Prüfdaten wird nicht übernommen. Keine Rechtsberatung. Korrektur melden

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