Darktrace
Darktrace, Cambridge (UK)
International
Security & IT-Betrieb
recherchiert · 25.07.2026
KI-Erkennung von Anomalien im Netzwerkverkehr.
Prüfergebnis im Detail
| Merkmal | Befund |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) | nicht öffentlich auffindbar (Stand 25.07.2026)Bewertung: ungeprüft |
| Hosting-Region | ungeprüft (UK — Drittland mit Angemessenheitsbeschluss)Bewertung: ungeprüft |
| Kein Training auf Kundendaten | ungeprüftBewertung: ungeprüft |
| Zertifizierungen | ungeprüftBewertung: ungeprüft |
| Sub-Prozessoren | ungeprüft |
| EU-AI-Act-Einordnung | Cybersicherheit ist nicht per se Hoch-Risiko — ACHTUNG Umschlagpunkt: Wird das System zur Überwachung oder Leistungsbewertung von Beschäftigten genutzt, ist das Anhang III Nr. 4. Zusätzlich Mitbestimmung nach § 87 BetrVG beachten. Einsatzzweck entscheidet. |
Häufige Fragen zu Darktrace
| Bietet Darktrace einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO? | nicht öffentlich auffindbar (Stand 25.07.2026) |
| Wo werden die Daten von Darktrace verarbeitet? | ungeprüft (UK — Drittland mit Angemessenheitsbeschluss) |
| Nutzt Darktrace Kundendaten für das Training von KI-Modellen? | ungeprüft |
| Wie ist Darktrace nach dem EU AI Act einzuordnen? | Cybersicherheit ist nicht per se Hoch-Risiko — ACHTUNG Umschlagpunkt: Wird das System zur Überwachung oder Leistungsbewertung von Beschäftigten genutzt, ist das Anhang III Nr. 4. Zusätzlich Mitbestimmung nach § 87 BetrVG beachten. Einsatzzweck entscheidet. |
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