ABBYY Vantage
ABBYY Solutions Ltd.
Plattform für intelligente Dokumentenverarbeitung (IDP): liest und extrahiert Daten aus Rechnungen, Frachtpapieren und ähnlichen Belegen.
Prüfergebnis im Detail
| Merkmal | Befund |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) | Für Cloud-Produkte und professionelle Dienstleistungen tritt ABBYY als Auftragsverarbeiter auf; Grundlage ist ein Data Processing Addendum. Zitat: „ABBYY may also act as a data processor on behalf of its business clients in relation to data uploaded in cloud products … Such data processing is covered by special instructions agreed between the client and ABBYY. Such instructions are set in the form of Data Processing Addendum (‚DPA‘).“ Und: „ABBYY processes the data that is uploaded in its cloud product … on the basis of the DPA.“ (Quelle: https://www.abbyy.com/privacy/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)Bewertung: belegt erfüllt |
| Hosting-Region (Verarbeitungsort) | Ein Verarbeitungsort in der EU wird nicht genannt. Die Erklärung führt stattdessen Konzerngesellschaften auf, an die personenbezogene Daten übermittelt werden können — darunter ABBYY USA Software House (USA), ABBYY Development (USA), zwei Gesellschaften in der Ukraine, ABBYY d.o.o. Beograd (Serbien), ABBYY Emerging Markets (Hongkong), ABBYY Singapore, ABBYY Japan und ABBYY Software India — zu Zwecken der Verwaltung, des Supports sowie von Verbesserung, Forschung und Entwicklung. Der Kunde kann das nicht abwählen. Die Liste steht im Abschnitt über ABBYY als Verantwortlichen; ob sie für die Auftragsverarbeitung im Cloud-Produkt gleichermaßen gilt, geht aus dem Dokument nicht hervor. (Quelle: https://www.abbyy.com/privacy/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)Bewertung: teilweise / an Bedingungen geknüpft |
| Kein Training auf Kundendaten | In der beobachteten Quelle findet sich keine Aussage dazu, ob Eingaben zum Training von Modellen verwendet werden. Der einzige einschlägig klingende Satz — „Google Workspace APIs are not used to develop, improve, or train generalized AI and/or ML models.“ — betrifft Googles Nutzungsbedingungen für die Workspace-APIs, nicht die Verarbeitung der Kundeneingaben durch ABBYY. (Quelle: https://www.abbyy.com/privacy/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)Bewertung: ungeprüft |
| Zertifizierungen | Zertifiziert: ISO/IEC 27001:2022 (Informationssicherheit), ISO/IEC 42001:2023 (KI-Managementsystem) und SOC 2 Type 2 — das Trust Center führt sie unter „Compliance“ und stellt Bericht und Statement of Applicability auf Anfrage bereit („The 2026 ABBYY SOC2 Type II report has been published“). Daneben ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement, für dieses Merkmal nicht einschlägig). Getrennt davon BSI C5: Beide Quellen sprechen von Konformität, nicht von einem Testat — „von der Konformität mit BSI C5 und den Zertifizierungen nach ISO 27001 und ISO 9001“; die Themenseite des Anbieters ist mit „Aligned with BSI C5 Expectations“ überschrieben. Ein C5-Testat eines Wirtschaftsprüfers ist damit nicht belegt. (Quellen: https://trust.abbyy.com/ und https://www.abbyy.com/de/company/trust/, abgerufen 31.07.2026 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Wortlaut von Hand gefasst)Bewertung: belegt erfüllt |
| Sub-Prozessoren | ungeprüft |
| EU-AI-Act-Einordnung | ungeprüft |
Wie diese Bewertung zu lesen ist
Aus wessen Sicht
Bewertet wird aus der Sicht eines in der EU ansässigen Kunden, der das Werkzeug so einsetzt, wie es vorgesehen ist. Die Frage lautet: Muss dieser Kunde etwas tun, damit die Behauptung zutrifft — eine Region wählen, einen Tarif zubuchen, einen Schalter umlegen, widersprechen? Nein heißt 🟢, ja heißt 🟡. Eine Bedingung, die sich aus dem Sitz in der EU von selbst ergibt, ist keine Einschränkung.
Was die vier Stufen bedeuten
| 🟢 belegt erfüllt | Trifft für einen Kunden mit Sitz in der EU zu, ohne dass er dafür etwas tun muss — belegt auf einer Quelle des Anbieters. |
| 🟡 teilweise / an Bedingungen geknüpft | Trifft nur zu, wenn der Kunde etwas dafür tut — die Region wählen, den Enterprise-Tarif zubuchen, selbst hosten, einen Schalter umlegen, widersprechen. Oder es trifft nur für einen Teil des Produkts zu, oder die Quelle ist mehrdeutig. |
| 🔴 belegt nicht erfüllt | Die Quelle des Anbieters sagt das Gegenteil. Ein positiver Beleg des Nein — nicht das Ausbleiben eines Fundes. |
| ⚪ ungeprüft | Nicht geprüft, oder keine Quelle des Anbieters gefunden. Alles Nichtgefundene steht hier. |
Was jede Ampel behauptet
| Auftragsverarbeitungsvertrag | „Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.“ |
| Verarbeitungsort | „Die Verarbeitung findet in der EU oder im EWR statt.“ |
| Training auf Eingaben | „Eingaben werden nicht zum Training von Modellen verwendet.“ |
| Zertifizierungen | „Einschlägige, gültige Zertifizierungen oder Testate liegen vor.“ |
Die Ampel bewertet die Aussage, nicht die Rechtmäßigkeit. Eine Übermittlung in ein Drittland nach Art. 46 DSGVO ist erlaubt — sie macht die Behauptung „Verarbeitung in der EU“ trotzdem nur teilweise wahr.
Häufige Fragen zu ABBYY Vantage
| Bietet ABBYY Vantage einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO? | Für Cloud-Produkte und professionelle Dienstleistungen tritt ABBYY als Auftragsverarbeiter auf; Grundlage ist ein Data Processing Addendum. Zitat: „ABBYY may also act as a data processor on behalf of its business clients in relation to data uploaded in cloud products … Such data processing is covered by special instructions agreed between the client and ABBYY. Such instructions are set in the form of Data Processing Addendum (‚DPA‘).“ Und: „ABBYY processes the data that is uploaded in its cloud product … on the basis of the DPA.“ (Quelle: https://www.abbyy.com/privacy/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
| Wo werden die Daten von ABBYY Vantage verarbeitet? | Ein Verarbeitungsort in der EU wird nicht genannt. Die Erklärung führt stattdessen Konzerngesellschaften auf, an die personenbezogene Daten übermittelt werden können — darunter ABBYY USA Software House (USA), ABBYY Development (USA), zwei Gesellschaften in der Ukraine, ABBYY d.o.o. Beograd (Serbien), ABBYY Emerging Markets (Hongkong), ABBYY Singapore, ABBYY Japan und ABBYY Software India — zu Zwecken der Verwaltung, des Supports sowie von Verbesserung, Forschung und Entwicklung. Der Kunde kann das nicht abwählen. Die Liste steht im Abschnitt über ABBYY als Verantwortlichen; ob sie für die Auftragsverarbeitung im Cloud-Produkt gleichermaßen gilt, geht aus dem Dokument nicht hervor. (Quelle: https://www.abbyy.com/privacy/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
| Nutzt ABBYY Vantage Kundendaten für das Training von KI-Modellen? | In der beobachteten Quelle findet sich keine Aussage dazu, ob Eingaben zum Training von Modellen verwendet werden. Der einzige einschlägig klingende Satz — „Google Workspace APIs are not used to develop, improve, or train generalized AI and/or ML models.“ — betrifft Googles Nutzungsbedingungen für die Workspace-APIs, nicht die Verarbeitung der Kundeneingaben durch ABBYY. (Quelle: https://www.abbyy.com/privacy/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
| Wie ist ABBYY Vantage nach dem EU AI Act einzuordnen? | Nicht geprüft. |
Änderungen am Prüfstand
| Veröffentlicht | Änderung |
|---|---|
| 2026-07-31geprüft 2026-07-31 | Erneut geprüft, Bewertung unverändert |
| 2026-07-31geprüft 2026-07-31 | Zertifizierungen: ungeprüft → belegt erfüllt |
| 2026-07-31geprüft 2026-07-31 | Prüfstatus: — → geprüft |
| 2026-07-31geprüft 2026-07-31 | Verarbeitungsort: belegt erfüllt → teilweise / an Bedingungen geknüpft Training auf Eingaben: belegt erfüllt → ungeprüft Zertifizierungen: belegt erfüllt → ungeprüft |
| 2026-07-31geprüft 2026-07-31 | Erneut geprüft, Bewertung unverändert |
| 2026-07-31geprüft 2026-07-31 | Erster veröffentlichter Prüfstand |
Jeder Stand bleibt erhalten; ein neuer ersetzt den alten, löscht ihn aber nicht. Veröffentlichungs- und Prüfdatum können auseinanderfallen — betrifft eine Änderung die Bewertung eines Anbieters im Anbieterprogramm, wird sie erst nach Ablauf der Stellungnahmefrist veröffentlicht.
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